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NÖ Landesjugendheim Pottenstein
Gutensteinerstraße 65
2563 Pottenstein

T +43 (0)2672 82423
E ljh.pottenstein@noelandesheime.at

Rund ums Heim

Aufnahme

Wie kommt ein junger Mensch in ein Landesjugendheim?
Meistens kommen junge Menschen in ein Jugendheim, nachdem eine Bezirksverwaltungsbehörde bzw. das Jugendamt des Wohnsitzes der Familie, die Notwendigkeit feststellte. In der Regel gab es im Vorfeld bereits Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Familien- oder Lernhilfe, etc.).

Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen sind jene Unterbringungen, wo junge Menschen über die Bezirksverwaltungsbehörde, Fachgebiet Soziales, auf Ansuchen (NÖ Sozialhilfegesetz) aufgenommen werden. In einigen Landesjugendheimen gibt es den Berufsvorbereitungskurs und berufliche Maßnahmen, dort ist die Zustimmung des Arbeitsmarktservice erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich dazu im Jugendheim oder in Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde.

Rechtliche Grundlagen

Welche wichtigen gesetzlichen Grundlagen regeln die Aufgaben in einem Jugendheim?

  • NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991
  • NÖ Sozialhilfegesetz 2000
  • Arbeitsmarktservicegesetz 1994


Tarife

Wie hoch sind die Kosten und Gebühren der Landesjugendheime?
Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ.

Systempartner

Wer sind unsere wichtigsten Systempartner?
Mit Jugend- und Sozialabteilungen, ÄrztInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen etc. findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Ebenso wichtig ist uns die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Arbeitsmarktservice, Clearingstelle oder Arbeitsassistenz. Gemeinsam mit unseren Partnern in allen Netzwerken gelingt die Begleitung des jungen Menschen hinein ins Leben.