AufnahmeWie kommt ein junger Mensch in ein Landesjugendheim?Gibt es Ausnahmen?
Rechtliche GrundlagenWelche wichtigen gesetzlichen Grundlagen regeln die Aufgaben in einem Jugendheim?
TarifeWie hoch sind die Kosten und Gebühren der Landesjugendheime?
SystempartnerWer sind unsere wichtigsten Systempartner?
Aufnahme
Wie kommt ein junger Mensch in ein Landesjugendheim?
Meistens kommen junge Menschen in ein Jugendheim, nachdem eine Bezirksverwaltungsbehörde bzw. das Jugendamt des Wohnsitzes der Familie, die Notwendigkeit feststellte. In der Regel gab es im Vorfeld bereits Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Familien- oder Lernhilfe, etc.).
Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen sind jene Unterbringungen, wo junge Menschen über die Bezirksverwaltungsbehörde, Fachgebiet Soziales, auf Ansuchen (NÖ Sozialhilfegesetz) aufgenommen werden. In einigen Landesjugendheimen gibt es den Berufsvorbereitungskurs und berufliche Maßnahmen, dort ist die Zustimmung des Arbeitsmarktservice erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich dazu im Jugendheim oder in Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde.
Rechtliche Grundlagen
Welche wichtigen gesetzlichen Grundlagen regeln die Aufgaben in einem Jugendheim?
- NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991
- NÖ Sozialhilfegesetz 2000
- Arbeitsmarktservicegesetz 1994
Tarife
Wie hoch sind die Kosten und Gebühren der Landesjugendheime?
Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ.
Systempartner
Wer sind unsere wichtigsten Systempartner?
Mit Jugend- und Sozialabteilungen, ÄrztInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen etc. findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Ebenso wichtig ist uns die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Arbeitsmarktservice, Clearingstelle oder Arbeitsassistenz. Gemeinsam mit unseren Partnern in allen Netzwerken gelingt die Begleitung des jungen Menschen hinein ins Leben.